Gemeinnützige Drei Sterne Betreuungs-GmbH
Gemeinnützige Drei Sterne Betreuungs-GmbH
Ambulant Betreutes Einzelwohnen
Über
Das Betreute Einzelwohnen ist eine ambulante Hilfeform.
Die gesetzliche Grundlagen der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland ( örtlicher Träger der
Sozialhilfe ) und der Gemeinnützige Drei Sterne Betreuungs-GmbH ( Einrichtungsträger ) bildet die
Eingliederungshilfe gemäß § 53, 54 SGB XII i. V. m. SGB IX.
Kurzbeschreibung der Hilfe
Die ambulante Form der Eingliederungshilfe bezieht sich auf das Einzel – bzw. Paarwohnen für erwachsene
Menschen mit einer Diagnose aus dem psychiatrischen Formenkreis unterschiedlichen Grades.
Es geht um Hilfe sowie Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Ein Hauptaugenmerk wird auf die selbstbestimmte Lebensführung gelegt und hierbei insbesondere auf die erfüllte
Gestaltung des Tages. Wichtig ist die Einbeziehung des Klienten in alle Lebensbereiche, die der Unterstützung
bedürfen.
Die Hilfe wird nicht stellvertretend für den Klienten verrichtet, sondern Ressourcen und Potentiale des Klienten sollen
erkannt und genutzt werden, um wieder ein von Hilfen möglichst unabhängiges Leben zu führen.
Zielgruppe
Angesprochen sind erwachsene Menschen mit einer seelischen Behinderung unterschiedlichen Grades, die in
eigenem Wohnraum, bei Verwandten leben bzw. auf Grund eines gewissen Maßes an Eigenständigkeit in der Lage
sind, stationäre oder teilstationäre Einrichtungen zu verlassen, um ein eigenständiges Leben zu trainieren und zu
führen.
Leistungsinhalte
Die ambulante Betreuung erfolgt in der Regel ein- bis mehrmals wöchentlich von Montag bis Sonntag und wird bis
zum völlig selbständigen Leben im eigenen Wohnraum installiert.
Es gibt keinen Nachtdienst.
Die Beratung und Betreuung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte.
Betreuungsangebote:
- Beseitigung, Verhütung oder Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung und deren Folgen
- Beschaffung bzw. Erhalt von Wohnraum
- Suche und Förderung einer sinngebenden und angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Erschließung des sozialen Umfeldes
- Ausüben einer angemessenen Tätigkeit ( Wfmb, Tagesstätte )
- Förderung der Unabhängigkeit von der Betreuung
- Förderung und Erlernen von Alltagspraktischen Verrichtungen insbesondere im häuslichen Bereich
Aufnahme
Die Antragstellung erfolgt an das zuständige Sozialamt, in Form eines formlosen Antrages, mit der Bitte, um
Ambulante Betreuung in Verbindung mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und einem Sozialhilfeantrag.
Entsprechend beizubringende Unterlagen werden vom Sozialamt eingefordert und die dazugehörigen zu
bearbeitenden Schreiben zugestellt.
Für den hiesigen Landkreis ist das folgende Amt zuständig:
Landkreis Märkisch-Oderland
Sozialamt
Frau Lindenberg
Puschkinplatz 13
15306 Seelow
Bei der Beantragung sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.